Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch unter Freunden gibt es Regeln…

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere  Informationsbegleitungen und Führungen

 

Rechtsgrundlage

Mattschös Verzällche Touren (nachfolgend Anbieter genannt) organisiert für interessierte Gäste Stadtführungen und Stadtrundfahrten. Vertragspartner einer solchen Führung/Rundfahrt sind der Besteller/Auftraggeber (nachfolgend ‚Gast‘ genannt) einerseits und der Anbieter. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen. Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

 

Vertragsabschluss

  1. a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Anbieter die vom Gast gewünschte Leistung schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

 

  1. b) Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen vor der Leistungserbringung (Führung) schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

 

  1. c) Verlangt der Gast nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so ist dies bis zu 24 Stunden vor Leistungserbringung möglich, immer dann, wenn Dritte keine Benachteiligung erfahren (z.B. weitere Teilnehmer) oder wenn dadurch keine Vertragsabkommen mit Dritten (z.B. Busunternehmen) verletzt werden. Der Anbieter bestimmt, ob Änderungen möglich sind

 

Leistungen

  1. a) Die geschuldete Leistung des Gästeführers geht aus der verbindlichen Leistungsbeschreibung der schriftlichen Bestätigung hervor. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Anbieter oder dem Gästeführer und sollen schriftlich fixiert sein.

 

  1. b) In der Beschreibung der Leistungen gibt der Anbieter die Dauer der Führungen an. Diese kann je nach Gruppengröße oder bedingt durch äußere Einflüsse variieren. Die Streckenbeschreibungen sind orientativ. Es können Abweichungen vorgenommen werden, wenn dies aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Wetter) notwendig ist oder zur Qualitätssteigerung der Tour beiträgt.

 

  1. c) Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers obliegt dem Anbieter. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber nicht Vertragsbestandteil.

 

  1. d) Der Anbieter bietet öffentliche und private Stadtführungen an. Bei öffentlichen Führungen können verschiedene Teilnehmer unabhängig voneinander zusammengelegt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen, die Teilnehmer von der Gruppengröße in Kenntnis zu setzen und Ihnen freizustellen, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. e) Für Schülergruppen gilt eine maximale Gruppengröße von 20 Personen inklusive einer Aufsichtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss. Die Gästeführer übernehmen hier keine Aufsichtspflicht.

 

  1. f) Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.

 

Abwicklung der Führungsleistung

  1. a) Vereinbarte Führungszeiten, sowohl Start- als auch Schlusszeit, sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.

 

  1. b) Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 10 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten (danach gilt die Führung als ausgefallen und der Gästeführer hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar). Kommt die Gruppe zu spät und der Gästeführer ist bereit die Führung trotzdem zu machen, gilt die im Vertrag ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung. Der Gästeführer ist nicht verpflichtet, die verpasste Zeit anzuhängen.

 

  1. c) Lässt es die Zeitplanung des Gästeführers zu, kann die Führung auf Wunsch des Gastes verlängert werden. Die Vergütung wird in diesem Fall vor Ort abgesprochen.

 

  1. d) Der Gast hat das Recht, von der Führung zurückzutreten, wenn etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber dem Gästeführer nicht seinem Anspruch genügen. Der Gast ist verpflichtet, seine Rücktrittsforderung sofort anzuzeigen und den Abbruch der Führung so früh wie möglich herbeizuführen. In diesem Fall erhält der Gast bezahlte Leistungen zurück. Am Ende Der Führung sind Mängelrügen unwirksam, da die Leistung voll erbracht worden ist.

 

  1. e) Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der Anbieter wird dem Gast ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen, damit Kontakt seitens des Gastes aufgenommen werden kann.

 

  1. f) Die schriftlich bestätigten Führungen werden immer durchgeführt, unabhängig vom Wetter, das kein Motiv seitens des Gastes ist, die Führung zu stornieren. Der Gästeführer ist berechtigt aufgrund höherer Gewalt, die Führung abzubrechen oder zu stornieren. In diesem Fall erhält der Gast die bereits im Voraus geleistete Zahlung zurück oder wird von seiner Zahlungspflicht befreit.

 

  1. g) Der Anbieter ist berechtigt, die Führung zu stornieren, wenn höhere Gewalt, dies erfordert (Krankheitsfall des Gästeführers, Unwetter). Der Anbieter hat das Recht, eine bestätigte Führung zu stornieren, wenn der vorgesehene Gästeführer erkrankt ist oder die Wetterbedingungen extrem sind und die Gäste gefährden. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Gast die Stornierung so früh wie möglich mitzuteilen. Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. 

 

Bezahlung und Preise

  1. a) Die Preise von Führungsleistungen sind aus Preisliste, oder individuellen Angeboten zu ersehen. Sie gelten, wenn nicht ein anderer Preis mit dem Gast schriftlich bestätigt wurde.

 

  1. b) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar spätestens vor Führungsbeginn vom Gast direkt und bar an den Gästeführer zu zahlen.

 

  1. c) Bei Auslandsüberweisungen gehen alle anfallenden Bankgebühren und Spesen zu Lasten des Gastes.

 

  1. d) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Verpflegung, Eintritte, Transporte, Maut, weitere Führungen, etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast zu zahlen.

 

  1. e) Um einen Rabatt denjenigen zu gewähren, die für mehrere Personen eine Führung buchen, richten sich die Preise der Stadtführungen nach der gebuchten Personenzahl (z.B. ist der Preis für fünf Personen bei der Buchung günstiger als für zwei Personen). Die Preise hängen nicht davon ab, wie viele Teilnehmer insgesamt an der Führung teilnehmen. Es gibt also keinen Einheitspreis für alle Teilnehmer.

 

Nichtinanspruchnahme von Leistungen

  1. a) Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird das gesamte Honorar fällig.

 

  1. b) Nimmt der Gast ohne Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder Anbieter zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Anbieter ist berechtigt, den vollen Preis zu verlangen.

 

  1. c) Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine gebuchte Tour wahrnehmen zu lassen.

 

Rücktritt / Stornierung durch den Gast

  1. a) Gäste/Gruppen bis zu sieben Personen können bis zu sieben Tagen vor der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten. Sofern dem Anbieter Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet (s. 2c). Für Gruppen ab sieben Personen ist eine Rücktrittsfrist von vierzehn Tagen einzuhalten.

 

  1. b) Wenn die Rücktrittsfristen von sieben bzw. vierzehn Tagen nicht eingehalten werden, ist der Gast verpflichtet, 25% des Gesamtbetrags des schriftlich festgelegten Vertrags zu zahlen

 

  1. c) (Teil-)Stornierungen sind dem Anbieter schriftlich, z.B. per E-Mail, mitzuteilen. (service@osoche.de) Grundsätzlich gilt, dass eine Stornierung erst anerkannt und wirksam ist, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurde.

 

Sonderbedingungen Covid 19 

Alle über unsere Vertriebspartner Social Deal, Öcher Deal und Schenk Regional erworbenen Tourtickets, sowie alle auf unserer Hompage über Ihren Shop erworbenen Tourtickets behalten im Falle nötiger zeitlich begrenzter Stornierungen von Tourreservierungen Ihre Gültigkeit bis zu einer möglichen Einlösung. Eine Erstattung des Kaufpreises wird ausgeschlossen. Mit Abschluss des Kaufvertrages / Erwerb der Gutscheine auf einem der oben genannten Wege erklärt der Kunde sich einverstanden mit einem Verzicht auf Kaufpreiserstattung auf Grund von Maßnahmen in Folge der Covid 19 Pandemie. 

 

Haftung des Gästeführers und des Anbieters

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird weder vom Anbieter  noch vom ausführenden Gästeführer übernommen. Der Anbieter kann nicht für Unfälle aufgrund „eigenes Verschulden“ des Gastes, Diebstähle oder von Dritten zugefügten Schäden verantwortlich gemacht werden.

Der Gast bestätigt mit seiner Teilnahme, dass seinerseits keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen die einer Teilnahme entgegen stehen oder besonderer Beachtung des Gästeführers bedürfen. 

 

Datenschutz

Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Gerichtsstand

Der zuständige Gerichtsstand ist in Aachen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für andere Serviceleistungen


Rechtsgrundlage

Der Anbieter bietet für interessierte Gäste Serviceleistungen an. Vertragspartner einer solchen Serviceleistung sind der Besteller/Auftraggeber (nachfolgend ‚Gast‘ genannt) einerseits und der Anbieter andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen. Der Besteller der Serviceleistung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

 

Vertragsabschluss

  1. a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Anbieter die vom Gast gewünschte Leistung schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
  2. b) Der Gast ist dazu verpflichtet, seine Angaben für die vom Anbieter ausgeführten Leistungen korrekt mitzuteilen (z.B. Datum, Uhrzeit, Personenanzahl, Ort). Wenn aufgrund der fehlerhaft mitgeteilten Daten der Gast nicht zufrieden ist, kann der anbieter nicht verantwortlich gemacht werden. Der Gast hat die Zahlung für die Leistung zu erbringen oder im Falle einer notwendigen Änderung, die etwaigen Kosten zu tragen.